Gemäß § 37 Abs. 3 des Brandenburgischen Schulgesetzes (BbgSchulG) beginnt die Schulpflicht für Kinder, die bis zum 30. September 2022 das sechste Lebensjahr vollendet haben, zum nächsten Schuljahr. Kinder, die zwischen dem 01. Oktober und dem 31. Dezember das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern vorfristig in die Schule aufgenommen werden.
Melden Sie Ihr Kind bis zum 28. Februar 2023 in der zuständigen Grundschule an.
Sehr geehrte Eltern,
Termine für die Einschulungsuntersuchung vereinbaren Sie bitte ab sofort telefonisch mit der Schulleitung. Die Untersuchungen finden in der Woche vom 13.02.2023 -
17.02.2023 statt.
Bitte fügen Sie folgende Unterlagen zur Schulanmeldung unbedingt bei:
· Anmeldeformular Ü1 (durch draufklicken wird das Formular geöffnet)
· Kopie Geburtsurkunde Ihres Kindes oder Familienstammbuch
· Teilnahmebestätigung an der Sprachstandsfeststellung der Kita
· bei getrennt lebenden Eltern der Nachweis über das Sorgerecht
· den Nachweis der schulärztlichen Untersuchung
ACHTUNG
· Liegen wichtige Gründe für eine Zurückstellung Ihres Kindes vor, reichen Sie bitte folgendes Formular ein: Antrag auf Zurückstellung (durch draufklicken wird das Formular geöffnet) - Hier ist das Veto des Schularztes wichtig. Voraussetzung für eine Zurückstellung ist der regelmäßige Besuch einer Kindertagesstätte und Maßnahmen zur Frühförderung
· Sollte eine Zurückstellung durch die Schulleitung genehmigt werden, müssen Sie einen Nachweis über die weitere Betreuung des Kindes in einer KITA nachweisen