Ü1 - Übergang Kita- Grundschule

 

Gemäß § 37 Abs. 3 des Brandenburgischen Schulgesetzes (BbgSchulG) beginnt die Schulpflicht für Kinder, die bis zum 30. September 2022 das sechste Lebensjahr vollendet haben, zum nächsten Schuljahr. Kinder, die zwischen dem 01. Oktober und dem 31. Dezember das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern vorfristig in die Schule aufgenommen werden.

Melden Sie Ihr Kind bis zum 16. Februar 2024 in der zuständigen Grundschule an.

 

Sehr geehrte Eltern,

 

Termine für die Einschulungsuntersuchung vereinbaren Sie bitte ab sofort unter dem folgenden Link:

 

https://schulportal.brandenburg.de/formulare-und-antraege/ue-1-verfahren

 

oder klicken auf die unter dem Text bereitgestellte Schaltfläche "Digitale Schulanmeldung". Dadurch teilen Sie uns den Wunsch mit, Ihr Kind bei uns zur Beschulung aufzunehmen. Die Einschulungsuntersuchungen finden dann zum gewählten Termin bei uns in der Schule statt. Bringen Sie dann bitte die ausgedruckte Anmeldung, sowie die notwendigen Anlagen (siehe unten) mit.

 

Bitte fügen Sie folgende Unterlagen zur Schulanmeldung unbedingt bei:

 

·         Anmeldeformular Ü1 aus der digitalen Anmeldung drucken

·         Geburtsurkunde Ihres Kindes

·         Teilnahmebestätigung an der Sprachstandsfeststellung der Kita

·         bei getrennt lebenden Eltern der Nachweis über das Sorgerecht

·         den Nachweis der schulärztlichen Untersuchung

 

ACHTUNG

·        Liegen wichtige Gründe für eine Zurückstellung Ihres Kindes vor, reichen Sie bitte folgendes Formular beim Anmeldegespräch mit ein: Antrag auf Zurückstellung (durch draufklicken wird das Formular geöffnet) - Hier ist das Veto des Schularztes wichtig. Voraussetzung für eine Zurückstellung ist der regelmäßige Besuch einer Kindertagesstätte und Maßnahmen zur Frühförderung

·        Sollte eine Zurückstellung durch die Schulleitung genehmigt werden, müssen Sie einen Nachweis über die weitere Betreuung des Kindes in einer KITA nachweisen